*Als Student/in gilt, wer eine Hochschule besucht, kein eigenes Einkommen hat und noch nicht 28 Jahre alt ist. Ein Nachweis ist zu erbringen.
*Als Auszubildende(r) gilt, wer in Berufsausbildung steht oder eine „Berufsbildende Schule“ besucht. Ein Nachweis ist zu erbringen.
*Als Schüler(in) gilt, wer eine allgemeinbildende Schule (wie Grundschule, Realschule, Gymnasium) besucht. Ein Nachweis ist ab dem Alter von 20 Jahren zu erbringen.