*Bitte beachten: Die Zweitmitgliedschaft ist vornehmlich für Spielerinnen und Spieler vorgesehen, die bereits einem anderen Tennisverein angehören und für eine Mannschaft des TCG spielberechtigt sein sollen. Die Vergabe einer Zweitmitgliedschaft erfolgt nach Prüfung und Zustimmung durch den Vorstand. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
KOMM ZU UNS!
DIE MITGLIEDSCHAFT BEIM TCG
ERWACHSENE
Aktives Erstmitglied
Aktives Zweitmitglied
Zweitmitgliedschaft
bei Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein*
Passives Erstmitglied
Passives Zweitmitglied
Förder-Mitglied
Ehrenmitglieder
SCHÜLER, STUDENTEN & AUSZUBILDENDE
Kinder unter 6 Jahren
Schüler*
Schüler (Elternteil Mitglied)*
Studenten und Auszubildende*
*Als Student/in gilt, wer eine Hochschule besucht, kein eigenes Einkommen hat und noch nicht 28 Jahre alt ist. Ein Nachweis ist zu erbringen.
*Als Auszubildende(r) gilt, wer in Berufsausbildung steht oder eine „Berufsbildende Schule“ besucht. Ein Nachweis ist zu erbringen.
*Als Schüler(in) gilt, wer eine allgemeinbildende Schule (wie Grundschule, Realschule, Gymnasium) besucht. Ein Nachweis ist ab dem Alter von 20 Jahren zu erbringen.
WEITERE VERPFLICHTUNGEN ODER ABGABEN
Arbeitsabgabe
Gastspielgebühr
Rechnungserstellung
ONLINE-FORMULAR MITGLIEDSANTRAG
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